Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Brillen Lager Verkaufs
§ 1 Anwendungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten nach wirksamer Einbeziehung für sämtliche Verträge über die Herstellung, Lieferung und Reparatur sowie Aufarbeitung von Sehhilfen, Kontaktlinsen und von optischen Handelswaren. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur, soweit sie von der Firma „Brillen Lager Verkauf“ schriftlich anerkannt wurden.
§ 2 Angebote, Liefer- und Zahlungsbedingungen
2.1 Alle Angebote sind freibleibend. Geringfügige technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Gewicht und Beschaffenheit, die einer Verbesserung der Ware dienen, behält sich die Firma Brillen Lager Verkauf ausdrücklich vor.
2.2 Angaben über die Lieferzeit sind unverbindlich, es sei denn, es wird ein bestimmter Liefertermin ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Bereitstellung der Ware in Verbindung mit der Benachrichtigung von Ihnen gilt als Vertragserfüllung von Seiten der Firma Brillen Lager Verkauf.
2.3 Bei Vertragsabschluss ist mindestens eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent zu leisten. Die Bezahlung des vollständigen restlichen Betrages hat bei Übergabe der Ware ohne Abzug in bar oder per EC-Karte zu erfolgen. Ein Versand erfolgt nur bei Vorkasse in bar, per EC-Karte oder Überweisung auf das angegebene Girokonto der Firma Brillen Lager Verkauf. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Betriebsinhaber oder ein von diesem beauftragter oder ermächtigter Dritter verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann. Bei Vorlage eines Berechtigungsscheines oder einer Verordnung vermindert sich ihre Zahlungspflicht um den Ihnen zustehenden Kassenanteil. Verweigert die Krankenkasse – aus welchem Grund auch immer – die Zahlung des errechneten Kassenanteils, so bleiben Sie verpflichtet, auch diesen Anteil zu zahlen. Dies gilt für sämtliche Bestellungen Ihrerseits.
2.4 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung der diesbezüglichen Werklohnforderungen (gegebenenfalls auch des Krankenkassenanteils) Eigentum der Firma Brillen Lager Verkauf.
§ 3 Preise, Kostenvoranschläge
3.1 Alle angegebenen Preise sind Euro-Preise inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
3.2 Werden Kostenvoranschläge von Dritten (zum Beispiel Krankenkassen) gekürzt, so sind für Sie gleichwohl die von dem Brillen Lager Verkauf festgestellten Preise verbindlich. Kürzungen Dritter, insbesondere von Krankenkassen, gehen zu Ihren Lasten.
§ 4 Reparaturen
Die Reparaturware wird bis zu einem Monat nach dem auf dem Kontrollabschnitt vermerkten Annahmedatum unentgeltlich aufbewahrt. Nach Ablauf dieses Termins ist der Brillen Lager Verkauf berechtigt, die Reparaturware entsprechend der gesetzlichen Vorschriften der §§ 1204 ff. BGB zu verwerten, sofern Sie zuvor mit eingeschriebenem Brief auf diese Verwertung hingewiesen wurden und Ihnen nochmals eine einmonatige Frist zur Abholung der Ware eingeräumt wurde.
§ 5 Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt entbinden den Brillen Lager Verkauf für die Dauer der Störung und in dem Umfang ihrer Wirkung von der Vertragserfüllung. Als Fälle höherer Gewalt gelten solche Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer außerordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können.
§ 6 Kontaktlinsen
6.1 Der Preis der Kontaktlinsen umfasst die übliche Anpassungsleistung. Der Brillen Lager Verkauf behält sich vor, eine darüber hinausgehende Betreuung nach entsprechender Vereinbarung mit Ihnen gesondert abzurechnen. Bei einer Unverträglichkeit von Kontaktlinsen können diese innerhalb von vier Wochen nach Abgabe zurückgegeben werden. Die Firma Brillen Lager Verkauf behält sich in diesem Fall vor, die bis dahin erbrachten Leistungen zu berechnen.
6.2 Bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung beziehungsweise eines Berechtigungsscheines zur Abgabe von Kontaktlinsen gelten die entsprechenden Vereinbarungen mit den gesetzlichen Krankenkassen.
6.3 Insoweit gilt Abschnitt 3.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 7 Serviceleistungen
7.1 Serviceleistungen berechnet der Brillen Lager Verkauf nach Zeit und Materialaufwand.
7.2 Verträglichkeitsgarantie – Ist das Gleitsichtglas für Sie unverträglich, besteht die Möglichkeit innerhalb von drei Monaten das Glas in Fern- und Nahgläser kostenfrei umzutauschen. Kosten für das zweite Brillengestell tragen Sie.
§ 8 Gewährleistungen
8.1 Die Gewährleistungsfrist für neu verkaufte Ware beträgt zwei Jahre ab Rechnungsdatum. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Werktagen nach Übergabe der Ware gerügt werden, ansonsten ist der Brillen Lager Verkauf von der Gewährleistung befreit. Gewährleistungsansprüche Ihrerseits sind zunächst auf das Recht auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, haben Sie das Recht zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder zum Rücktritt vom Vertrag. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch unsachgemäße Behandlung oder Beschädigung Ihrerseits verursacht wurden. Bei Sehhilfen, die nach Angaben Dritter (zum Beispiel von Augenärzten oder Ihnen selbst) angefertigt werden, erstreckt sich die Gewährleistung nur auf die vertragsgemäße Herstellung der Sehhilfe selbst und deren Anpassung. Für die Refraktion und die Verträglichkeit der Sehhilfe kann keine Gewähr übernommen werden, sofern Sie die Anfertigung nach Angaben Dritter wünscht. Wird die Sehhilfe dagegen durch den Brillen Lager Verkauf nach eigener Augenglasbestimmung hergestellt und angepasst, gilt die Beschränkung der Gewährleistung nicht.
8.2 Bei einer von Ihnen gegebenen Brillenfassung arbeitet der Brillen Lager Verkauf die Gläser ohne Garantie oder Gewährleistung ein. Beschädigung oder Bruch gehen zu Ihren Lasten. Ebenso unterliegen Serviceleistungen und Reparaturen keinem Reklamations- und Regressanspruch. Das Risiko einer gewünschten Reparatur geht grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.
8.3 Für Reparaturleistungen und andere Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr nach Abnahme. Gewähr wird insoweit nur geleistet, wenn der Kunde offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Werktagen nach Übergabe rügt. Der Augenoptiker hat die Wahl, ob er im Rahmen der Gewährleistung den Mangel beseitigt oder ein neues Werk herstellt. Der Kunde hat nach dem Fehlschlagen zweier Nacherfüllungsversuche das Recht, Herabsetzung des Reparaturpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 9 Haftung
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen entgegen dem Brillen Lager Verkauf ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die aus einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Augenoptikers oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen handelt. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde und es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, die Haftung für Schäden begrenzt auf den dreifachen Wert der von dem Augenoptiker zu erbringende Leistung und auf solche Schäden, die vorhersehbar waren.
§ 10 Umtausch und Rückgabe
Ein grundsätzliches Recht auf Warenrückgabe besteht nicht, da es sich zum Beispiel bei jeder Korrektionsbrille um ein von Ihnen ausgewähltes und speziell für Sie angefertigtes Unikat handelt. Insofern ist jeder Auftrag als Fertigungsauftrag zu verstehen. Der Brillen Lager Verkauf muss keine Ware zurück nehmen – gleichgültig ob die Ware in einem einwandfreiem Zustand ist, in der Zwischenzeit nicht von Ihnen getragen wurde oder keinerlei Gebrauchsspuren aufweist.
§ 11 Abnahmeverzug
Kommt es im Falle eines Umstandes, den Sie zu vertreten haben, nicht zu einer Annahme der Ware und entstehen hierdurch weitere Kosten, steht dem Brillen Lager Verkauf das Recht zu, Ihnen die verursachten Kosten in Rechnung zu stellen. Das Gleiche gilt, wenn Sie nach Ablauf einer Ihnen gesetzten, angemessenen Nachfrist stillschweigen, die Abnahme verweigern, oder ausdrücklich erklären, nicht abnehmen zu wollen. Darüber hinaus kann der Brillen Lager Verkauf Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Abnahmeverzug bleiben im Übrigen unberührt.
§ 12 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
12.1 Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
12.2 Das deutsche Recht gilt. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
12.3 Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
12.4 Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
Stand der AGB: 04/2018
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